CCC Brühl e.V.
Anbauvereinigung nach dem KCanG · Brühl

Gemeinschaftlicher Anbau.
Sachlich. Legal. Vereinsbasiert.

Der Cannabis Culture Club Brühl e. V. ist eine eingetragene Anbauvereinigung
im Sinne des Konsumcannabisgesetzes — nicht gewinnorientiert, ausschließlich für Mitglieder.

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01 — Verein

Über den Verein

Zweck des Vereins ist der gemeinschaftliche, nicht gewinnorientierte Anbau von Cannabis zur Weitergabe an Mitglieder zum Eigenkonsum — im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Mengen- und Altersgrenzen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG).

Eingetragener Verein

Registriert beim Amtsgericht Köln unter VR 21536. Die aktuelle Satzung datiert vom 23.05.2023.

Rechtlicher Rahmen

Anbau und Weitergabe erfolgen ausschließlich nach den Vorgaben des KCanG — kontrolliert, dokumentiert, nur an Mitglieder.

Gemeinschaft

Nicht gewinnorientiert und mitgliederbasiert: Der Verein wird von seinen Mitgliedern getragen und gemeinsam gestaltet.

Diese Seite dient ausschließlich der sachlichen Information über den Verein und seine Mitgliedschaftsbedingungen. Sie enthält keine Werbung für den Verein oder für Cannabis im Sinne des § 6 KCanG.
VR 21536Amtsgericht Köln
2023Satzung errichtet
BrühlVereinssitz
02 — Mitgliedschaft

Voraussetzungen & Ablauf

Die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung ist gesetzlich geregelt. Folgende Voraussetzungen gelten nach dem KCanG:

01

Mindestalter 18 Jahre

Die Mitgliedschaft steht ausschließlich volljährigen Personen offen. Ein Altersnachweis ist bei Aufnahme erforderlich.

02

Wohnsitz in Deutschland

Erforderlich ist ein Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Deutschland.

03

Nur eine Anbauvereinigung

Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer weiteren Anbauvereinigung ist gesetzlich ausgeschlossen.

04

Persönliche Anwesenheit

Aufnahme und Weitergabe erfolgen ausschließlich persönlich — eine Vertretung ist nicht möglich.

Aufnahmestatus: Warteliste, Aufnahme nach Kapazität. Mitgliedsbeitrag 15 €/Monat (180 €/Jahr) zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr von 20 €; der Abgabepreis von ca. 5 €/Gramm deckt die Anbaukosten. (Vorläufige Angaben — vom Vorstand zu bestätigen.)

Interesse an einer Mitgliedschaft?

Diese Anmeldung ist unverbindlich und dient ausschließlich der Kontaktaufnahme durch den Vorstand. Die eigentliche Aufnahme erfolgt — wie gesetzlich vorgeschrieben — ausschließlich persönlich vor Ort, inklusive Altersnachweis.

03 — Häufige Fragen

Fragen & Antworten zum KCanG

Allgemeine, sachliche Informationen zum gesetzlichen Rahmen von Anbauvereinigungen. Diese Antworten betreffen die gesetzliche Regelung allgemein, nicht die konkrete Situation dieses Vereins.

Was ist eine Anbauvereinigung (Cannabis Social Club) nach dem KCanG?

Eine Anbauvereinigung im Sinne des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) ist ein eingetragener, nicht wirtschaftlicher Verein oder eine eingetragene Genossenschaft, deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche, nicht gewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder ist. Die Vereinigung darf maximal 500 Mitglieder haben und pro Person höchstens 25 g pro Tag bzw. 50 g pro Monat abgeben (für 18–21-Jährige gelten geringere Grenzen und eine THC-Obergrenze). Voraussetzung ist stets eine behördliche Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde.

Wer darf Mitglied werden?

Mitglied kann werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist und seinen Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Deutschland hat. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer weiteren Anbauvereinigung ist gesetzlich ausgeschlossen.

Wie viel Cannabis darf ein Mitglied erhalten?

Nach dem KCanG dürfen Mitglieder höchstens 25 g pro Tag und höchstens 50 g pro Monat erhalten. Für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren gelten geringere Mengen sowie eine THC-Obergrenze.

Wie viele Mitglieder darf eine Anbauvereinigung maximal haben?

Das Gesetz begrenzt Anbauvereinigungen auf maximal 500 Mitglieder.

Braucht eine Anbauvereinigung eine behördliche Erlaubnis?

Ja. Ohne die Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde (in NRW: Bezirksregierung Köln für Vereine mit Sitz im Regierungsbezirk Köln) darf eine Anbauvereinigung nicht tätig werden.

Warum darf der Verein nicht werben oder Produkte bewerben?

Das KCanG (§ 6) untersagt Anbauvereinigungen jede Werbung und Produktanpreisung, um Gesundheits- und Jugendschutz sicherzustellen und einen unkontrollierten Anreiz zum Konsum zu vermeiden. Diese Website dient daher ausschließlich der sachlichen Information.

Wie wird sichergestellt, dass kein Cannabis an Minderjährige gelangt?

Die Mitgliedschaft und jede Abgabe sind an ein Mindestalter von 18 Jahren gebunden und werden persönlich vor Ort geprüft. Zusätzlich gelten für 18–21-Jährige reduzierte Mengen- und THC-Grenzen. Die zuständige Landesbehörde überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben.

Wie unterscheidet sich eine Anbauvereinigung vom Eigenanbau?

Eigenanbau erfolgt individuell und ohne Vereinsstruktur (mit eigenen gesetzlichen Grenzen), während eine Anbauvereinigung gemeinschaftlich organisiert ist, eine eigene behördliche Erlaubnis benötigt und den Anbau sowie die Weitergabe an bis zu 500 Mitglieder nach den KCanG-Vorgaben regelt.

Diese FAQ fasst den gesetzlichen Rahmen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext (KCanG).
04 — Vorstand

Der Vorstand

Beide Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.

KA

Kalil Kayal Abdulilah

Vorstand

CY

Cem Yagmur

Vorstand

05 — Kontakt & Rechtliches

Kontakt & Impressum

Kontakt

VereinCannabis Culture Club Brühl e.V.
SitzBrühl

Impressum — Angaben gemäß § 5 TMG

VereinCannabis Culture Club Brühl e.V.
AnschriftRobert-Perthel-Str. 70, 50739 Köln
VertretungBeide Vorstandsmitglieder gemeinsam
RegistergerichtAmtsgericht Köln
RegisternummerVR 21536
Kontakt+49 173 6554769
info@csc-bruehl.de
Inhaltlich verantwortlich
nach § 18 Abs. 2 MStV
Kalil Kayal Abdulilah, Anschrift wie oben

Der Cannabis Culture Club Brühl e. V. ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.